Kosten

Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes für Selbstzahler:

 

Einzelsitzung:     

  •   90 Euro pro 60 Minuten
  • 120 Euro pro 90 Minuten

Paartherapie: 

  •   150 Euro pro ca. 90 Minuten

Ich bitte Sie darum die Kosten für die Sitzung jeweils nach der Behandlung bar zu bezahlen.

 

 

 

Bitte sagen Sie mit mir vereinbarte Termine bis 24 Stunden vorher ab bzw buchen Sie diese um. Danach fällt ein Ausfallhonorar an in Höhe von

  • 100 Euro bei 90-Minuten-Terminen.

 

Termine

Termine am liebsten

  • per E-Mail
  • über das Kontaktformular
  • per WhatsApp
  • nach telefonischer Vereinbarung unter Tel: 0176 47118562.       Sie können gerne auch abends und am Wochenende auf den Anrufbeantworter sprechen - ich rufe Sie baldmöglichst zurück!

 

Hintergrundinformationen zur Abrechnung

Therapiesitzungen sind nach §4 Nr. 14 UStG (Umsatzsteuergesetz) von der Umsatzsteuer befreit. Coaching-Sitzungen sind umsatzsteuerpflichtig.

 

Meine Praxis für Psychotherapie ist zugelassen nach dem Heilpraktiker-Gesetz. Heilpraktiker haben keine Möglichkeit, selbst mit der Krankenkasse abzurechnen.

 

Das heißt, der Patient bezahlt das Honorar direkt an den Heilpraktiker (üblicherweise unmittelbar am Behandlungstag) und erhält über die erbrachten Leistungen eine Rechnung.

 

Gesetzliche Krankenkassen: Zahlen ausschließlich für ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen.

Heilpraktikerleistungen, wie sie in meiner Praxis erbracht werden,

werden daher von diesen Versicherungen in der Regel leider nicht erstattet. 

Dennoch kann es sinnvoll sein, als gesetzlich Versicherter bei seiner Krankenkasse nachzufragen, ob und welche Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie möglicherweise doch erstattet werden.

 

Private Krankenkassen: Erstatten Leistungen von Heilpraktikern, sofern dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist.  Voraussetzung ist, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse nach deren Erstattungskriterien für die Leistungen von Heilpraktikern für Psychotherapie.

  

Zusatzversicherungen für Heilpraktikerleistungen: Werden für gesetzlich Versicherte angeboten. Auch hier kann die Erstattung ganz, teilweise oder bis zu einer bestimmten Höhe pro Jahr erfolgen.  

Voraussetzung ist auch hier, dass der Patient in seinem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert hat.

 

Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren. 
Sollten Sie auf eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse angewiesen sein, warten Sie auf die Zusage der Kostenübernahme durch die Krankenkasse, bevor Sie mit der eigentlichen Therapie beginnen!

 

 

Aufsichtsführende Behörde

 

Gesundheitsamt Landkreis München

Mariahilfplatz 17

81541 München

 

Alle entstehenden Fragen kläre ich gerne mit Ihnen und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme!